
Mietbedingungen für unsere Wohnmobile
Sie möchten ein Wohnmobil mieten und sich vorab über die wichtigsten Bedingungen informieren? Auf dieser Seite finden Sie die Mietbedingungen unserer Wohnmobilvermietung – von Mindestmietdauer, Kaution und Versicherung bis zu Fahrzeugnutzung, Rückgabe und möglichen Zusatzkosten.
Das Wichtigste vor Ihrer Buchung – Wohnmobil Mietbedingungen
Die konkreten Angaben zu Fahrzeug finden Sie detailliert auf den Fahrzeugseiten, den Mietzeitraum, den Preise, Zusatzleistungen und Zahlungsfristen erhalten Sie mit Ihrem individuellen Angebot.
Maßgeblich für das Mietverhältnis sind das angenommene Angebot bzw. die Buchungsbestätigung, der Mietvertrag sowie die Übergabe- und Rückgabeunterlagen. Individuelle Vereinbarungen gehen den allgemeinen Regelungen vor.
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Schnellübersicht
Die wichtigsten Mietbedingungen auf einen Blick.
Buchung & Zahlung
50 % Anzahlung nach Buchung. Der Restbetrag ist spätestens vor der Fahrzeugübergabe fällig.
Kaution
1.000 € Kaution bei Fahrzeugübergabe.
Stornierung
- Bis einschließlich 30 Tage vor Mietbeginn 25 %,
- ab 29 Tagen vor Mietbeginn 50 % des Gesamtmietpreises.
Fahrer
Mindestalter 25 Jahre und seit mindestens 3 Jahren im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis.
Versicherung
Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung mit vereinbarter Selbstbeteiligung.
Rückgabe
Das Wohnmobil ist vollständig betankt, mit geleerten Entsorgungseinrichtungen und im vereinbarten Zustand zurückzugeben.
Buchung und Zahlung
Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie ein individuelles Angebot. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn Sie dieses Angebot innerhalb der angegebenen Frist in Textform annehmen.
Die Anzahlung beträgt 50 % des im Angebot ausgewiesenen Gesamtmietpreises. Die jeweilige Zahlungsfrist wird im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung angegeben.
Der verbleibende Mietpreis ist spätestens zu dem im Angebot genannten Zeitpunkt, in jedem Fall jedoch vor der Fahrzeugübergabe zu zahlen.
Alle bei Vertragsschluss bekannten Preisbestandteile werden im Angebot ausgewiesen. Nachträgliche Kosten können nur entstehen, wenn sie während oder nach der Mietzeit verursacht werden, zum Beispiel durch Mehrkilometer, Kraftstoff- oder Gasverbrauch, außergewöhnliche Reinigung, Mautforderungen, Verkehrsverstöße, Schäden oder sonstige vom Mieter zu vertretende Umstände.
Hinweis zum Widerrufsrecht
Bei einer für einen bestimmten Zeitraum vereinbarten Kraftfahrzeugvermietung besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die vertraglich vereinbarten Stornierungsmöglichkeiten bleiben davon unberührt.
Kaution
Bei Fahrzeugübergabe ist eine Kaution in Höhe von 1.000 € zu hinterlegen.
Die Kaution dient der Sicherung möglicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Dazu können insbesondere Kosten wegen Schäden, Mehrkilometern, Kraftstoff- oder Gasverbrauch, außergewöhnlicher Reinigung, Mautforderungen, Verkehrsverstößen oder fehlender Ausstattung gehören.
Die Kaution stellt keine allgemeine Haftungsobergrenze dar.
Der nach der Rückgabe nicht zur Sicherung konkreter Ansprüche benötigte Teil der Kaution wird grundsätzlich spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen zurückgezahlt.
Soweit einzelne Forderungen noch nicht abschließend beziffert werden können, kann ein angemessener Teilbetrag bis zur Klärung zurückbehalten werden. Dies kann beispielsweise bei noch ausstehenden Mautforderungen nach einer Auslandsreise erforderlich sein.
Der nicht benötigte Betrag wird nach der Rückgabe grundsätzlich innerhalb von 14 Kalendertagen zurückgezahlt.
Stornierung
Eine Stornierung ist vor Beginn der Mietzeit in Textform möglich. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungskosten ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung bei Arni-Womo eingeht.
Bis einschließlich 30 Tage vor Mietbeginn
25 % des Gesamtmietpreises. Dies entspricht 50 % der vereinbarten Anzahlung.
Ab 29 Tagen vor Mietbeginn
50 % des Gesamtmietpreises. Dies entspricht 100 % der vereinbarten Anzahlung.
Fahrer und Führerschein
Das Wohnmobil darf nur vom Mieter sowie von weiteren Fahrern geführt werden, die vor der Fahrzeugübergabe namentlich angegeben und von Arni-Womo zugelassen wurden.
Jeder Fahrer muss mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens drei Jahren ununterbrochen im Besitz der für das jeweilige Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis sein.
Die Fahrerlaubnis muss in Deutschland gültig sein. Für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis einschließlich 3.500 kg ist mindestens die Führerscheinklasse B oder eine entsprechende gültige Fahrerlaubnis erforderlich.
Bei der Fahrzeugübergabe müssen alle Fahrer ihren gültigen Führerschein und ein gültiges Ausweisdokument im Original vorlegen.
Die Überlassung des Fahrzeugs an nicht angemeldete oder nicht zugelassene Personen ist nicht gestattet.
Voraussetzungen auf einen Blick
- Mindestalter: 25 Jahre
- Führerscheinbesitz: mindestens 3 Jahre
- Führerschein: in Deutschland gültig
- Führerschein und Ausweis: bei Übergabe im Original vorlegen
Reisegebiete
Reisen mit unseren Wohnmobilen sind grundsätzlich innerhalb der europäischen Länder möglich, soweit für das jeweilige Land Versicherungsschutz besteht und die Nutzung nicht durch das individuelle Angebot, die Versicherungsbedingungen oder den Mietvertrag ausgeschlossen ist.
Fahrten nach Russland, Belarus/Weißrussland, in die Ukraine und in die Türkei sind grundsätzlich nicht gestattet. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde und entsprechender Versicherungsschutz besteht.
Bitte beachten Sie zusätzlich die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise sowie Reisewarnungen des Auswärtigen Amts für Ihr Reiseziel.
Vor einer Auslandsreise ist der Mieter verpflichtet, sich über die jeweils geltenden Maut-, Umwelt-, Sicherheits- und Ausrüstungsvorschriften der bereisten Länder zu informieren.
Skandinavien und EPASS24
Für Reisen nach Skandinavien ist vor Reisebeginn ein EPASS24-Konto einzurichten.
Das Mietfahrzeug muss dort mit dem korrekten amtlichen Kennzeichen und dem tatsächlichen Nutzungszeitraum registriert werden. Der Mieter ist für die richtige Registrierung, die Hinterlegung eines gültigen Zahlungsmittels und die Bezahlung der während seiner Mietzeit verursachten Mautgebühren verantwortlich.
Maut-, Straßenbenutzungs-, Umwelt- und vergleichbare Gebühren, die während der Mietzeit entstehen, trägt der Mieter.
Nutzung des Wohnmobils
Unsere Wohnmobile dürfen ausschließlich zu privaten Reise- und Urlaubszwecken sowie im Rahmen ihrer gewöhnlichen Bestimmung als Wohnmobil genutzt werden.
Darauf ist während der Mietzeit besonders zu achten
- Das Fahrzeug und die mitgegebene Ausstattung sind sorgfältig und pfleglich zu behandeln.
- Bedienungsanleitungen und Sicherheitshinweise sind zu beachten.
- Die zulässige Gesamtmasse und die zulässigen Achslasten dürfen nicht überschritten werden.
- Die Ladung ist ordnungsgemäß zu sichern.
- Fahrzeughöhe, Fahrzeugbreite und Fahrzeuglänge müssen insbesondere bei Brücken, Tunneln, Parkhäusern, Ästen und anderen Hindernissen berücksichtigt werden.
- Vor Fahrtantritt sind Türen, Fenster, Dachluken, Markise und sonstige Anbauteile ordnungsgemäß zu sichern.
- Warnanzeigen und Warnleuchten sind zu beachten.
- Motoröl, Kühlmittel und Reifendruck sind im zumutbaren Umfang zu kontrollieren.
- Bei erkennbaren sicherheitsrelevanten Mängeln darf die Fahrt nicht fortgesetzt werden. Arni-Womo ist in diesem Fall unverzüglich zu informieren.
- Die im jeweiligen Reiseland geltenden Vorschriften für Wildcamping und Freistehen sind zu beachten.
Bauartbedingte Platz- und Belastungsgrenzen
Unsere Wohnmobile sind aufgrund ihrer Bauart kompakt ausgelegt. Sitzgruppe, Betten, Sanitärbereich und Durchgänge weisen daher begrenzte Abmessungen auf.
Für einzelne Sitze, Betten, Einbauten und sonstige Einrichtungen gelten zudem die jeweiligen technischen Belastungsgrenzen des Herstellers.
Der Mieter ist verpflichtet, die angegebenen Abmessungen, Belastungsgrenzen sowie die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs zu beachten.
Bestehen Zweifel, ob das ausgewählte Fahrzeug hinsichtlich Platzangebot oder Belastungsgrenzen für die vorgesehene Nutzung geeignet ist, sollte dies vor Abschluss des Mietvertrags mit Arni-Womo geklärt werden.
Nicht gestattet sind insbesondere
- Untervermietung oder sonstige entgeltliche Weitergabe des Fahrzeugs
- gewerbliche Personen- oder Güterbeförderung
- Teilnahme an Motorsportveranstaltungen, Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings ohne Zustimmung von Arni-Womo
- Fahrten abseits befestigter oder für das Fahrzeug geeigneter Straßen
- Beförderung gefährlicher Güter
- technische Veränderungen am Fahrzeug
- Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse
- Nutzung des Fahrzeugs für rechtswidrige Zwecke
Änderungen, Ein- oder Ausbauten sowie eigenmächtige Reparaturen am Fahrzeug sind grundsätzlich nicht gestattet. Reparaturen dürfen nur in den im Mietvertrag geregelten Ausnahmefällen durchgeführt werden.
Übergabe und Rückgabe
Die konkreten Übergabe- und Rückgabezeiten sowie der vereinbarte Übergabe- und Rückgabeort ergeben sich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise der Buchungsbestätigung.
Fahrzeugübergabe
Die Fahrzeugübergabe erfolgt erst, wenn die bis dahin fälligen Zahlungen vollständig geleistet wurden und die erforderlichen Ausweis- und Führerscheindokumente im Original vorliegen.
Das Wohnmobil wird gereinigt, mit geleerten Entsorgungseinrichtungen und vollständig betankt übergeben.
Rückgabe des Fahrzeugs
Das Mietverhältnis endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs einschließlich aller Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugunterlagen am vereinbarten Rückgabeort.
Das Wohnmobil ist mit dem vereinbarten Tankfüllstand, mit geleerten Entsorgungseinrichtungen und in dem vertraglich geschuldeten Zustand zurückzugeben.
Persönliche Gegenstände müssen entfernt und das Fahrzeug besenrein zurückgegeben werden. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind zu beseitigen.
Wichtig bei der Rückgabe
- vollständige Rückgabe aller Schlüssel und Fahrzeugunterlagen
- vereinbarten Tankfüllstand wiederherstellen
- Chemietoilette vollständig leeren
- Abwasser ordnungsgemäß entsorgen
- persönliche Gegenstände entfernen
- Fahrzeug besenrein zurückgeben
- außergewöhnliche Verschmutzungen beseitigen
Zusätzlicher Reinigungs- und Rückgabeaufwand
- Außenreinigung: 40 €
- Innenreinigung: 100 €
- Reinigung bzw. Entleerung der Toilette: jeweils 50 €
- Fehlende Betankung: 10 € Bearbeitungspauschale zuzüglich der Kosten für die fehlende Kraftstoffmenge
Maßgeblich ist der tatsächliche Aufwand. Bei deutlich höherem oder geringerem Aufwand kann die Abrechnung entsprechend abweichen.
Verspätete Rückgabe
Wenn absehbar ist, dass die vereinbarte Rückgabezeit nicht eingehalten werden kann, muss Arni-Womo unverzüglich informiert werden.
Für jede angefangene Stunde der Verspätung kann 1/24 der vereinbarten Tagesmiete berechnet werden, höchstens jedoch eine Tagesmiete je angefangene 24 Stunden.
Mögliche zusätzliche Kosten
Entsteht durch eine vom Mieter zu vertretende verspätete Rückgabe ein darüber hinausgehender konkreter Schaden, insbesondere wegen einer beeinträchtigten Anschlussvermietung, kann dieser zusätzlich berechnet werden.
Ersparte Aufwendungen und anderweitig erzielte Einnahmen werden dabei berücksichtigt.
Rauchen und Haustiere
Damit unsere Wohnmobile für alle Mieter in einem gepflegten und angenehmen Zustand bleiben, gelten für Rauchen und die Mitnahme von Haustieren besondere Regeln.
Rauchen
Das Rauchen ist in unseren Wohnmobilen nicht gestattet.
Das Rauchverbot gilt für den gesamten Innenraum des Fahrzeugs. Entsteht durch einen Verstoß eine intensive Rauch- oder Geruchsbelastung und dadurch ein außergewöhnlicher Reinigungsbedarf, können die tatsächlich erforderlichen zusätzlichen Reinigungskosten berechnet werden.
Haustiere
Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von Arni-Womo nur im Wohnmobil Riviera gestattet. Bei allen anderen Wohnmobilen ist die Mitnahme von Haustieren nicht erlaubt.
Bitte klären Sie deshalb bereits vor der Buchung, ob in dem von Ihnen gewünschten Wohnmobil ein Haustier mitreisen darf.
Wird ein Haustier entgegen einem vereinbarten Tierverbot mitgeführt oder entsteht durch Tierhaare beziehungsweise andere außergewöhnliche Verschmutzungen ein zusätzlicher Reinigungsaufwand, können die tatsächlich erforderlichen zusätzlichen Reinigungskosten berechnet werden.
Bitte vor der Buchung klären
Sie möchten mit Hund oder einem anderen Haustier reisen? Sprechen Sie uns bitte vor Abschluss der Buchung an, damit wir prüfen können, ob das gewünschte Wohnmobil dafür geeignet und freigegeben ist.
Versicherung und Selbstbeteiligung
Unsere Wohnmobile verfügen über eine Kfz-Haftpflichtversicherung sowie über Teil- und Vollkaskoversicherung im Umfang der jeweils bestehenden Versicherungspolice.
Sofern im individuellen Angebot oder in der Versicherungsübersicht nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten folgende Selbstbeteiligungen:
- Glasbruch / Windschutzscheibe: 500 € je Schadenfall.
- Vollkasko: 1.000 € je Schadenfall
- Teilkasko: 1.000 € je Schadenfall
Die Selbstbeteiligung gilt grundsätzlich je rechtlich selbständigem Schadenereignis.
Optionales Urlaubsschutz-Paket
Je nach Angebot kann zusätzlich ein optionales Urlaubsschutz-Paket eines externen Versicherungsanbieters gebucht werden.
Ob und in welchem Umfang sich dadurch der wirtschaftlich vom Mieter zu tragende Eigenanteil reduziert oder eine nachträgliche Erstattung erfolgt, richtet sich ausschließlich nach der jeweiligen Versicherungsbestätigung und den Bedingungen des externen Anbieters.
Soweit für das jeweilige Fahrzeug weitere Versicherungsleistungen wie eine Fahrerschutzversicherung oder ein Auslands-Schutzbrief bestehen, richten sich Umfang, Voraussetzungen, Geltungsbereich und Leistungsgrenzen nach den jeweils gültigen Versicherungsbedingungen.
Unfall, Diebstahl, Brand und sonstige Schäden
Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand oder einem sonstigen erheblichen Schaden muss Arni-Womo unverzüglich informiert werden.
Polizei und Dokumentation
Bei Diebstahl und Unfallschäden mit Beteiligung Dritter sowie immer dann, wenn die Versicherungsbedingungen eine polizeiliche Aufnahme verlangen, ist zusätzlich die zuständige Polizeidiensstelle hinzuzuziehen.
Der Schadenhergang und die entstandenen Schäden sind so gut wie möglich zu dokumentieren. Die näheren Pflichten im Schadenfall ergeben sich aus dem Mietvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Wichtig
Gegenüber Dritten dürfen keine Schuldanerkenntnisse abgegeben werden, die über die wahrheitsgemäße Darstellung der tatsächlichen Umstände hinausgehen.
Außerdem sind alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Vergrößerung des Schadens zu verhindern.
Pannen und Reparaturen
Bei einer Panne oder technischen Störung muss Arni-Womo unverzüglich informiert werden.
Reparaturen dürfen grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung von Arni-Womo durchgeführt werden.
Kleinreparaturen bis zu einem Betrag von 50 € dürfen ohne vorherige Zustimmung nur dann vorgenommen werden, wenn sie zur unmittelbaren Gefahrenabwehr oder zur Vermeidung eines erheblichen Folgeschadens erforderlich sind und eine vorherige Abstimmung nicht rechtzeitig möglich ist.
Kosten und Werkstatt
Soweit möglich, ist eine geeignete Fachwerkstatt für das betroffene Basisfahrzeug oder Aufbausystem aufzusuchen.
Notwendige Reparaturkosten aufgrund eines technischen Defekts, den der Mieter nicht zu vertreten hat, werden gegen geeignete Belege beziehungsweise Rechnungen erstattet.
Kosten für Reparaturen infolge eines vom Mieter verursachten Schadens richten sich nach den Haftungs- und Versicherungsregelungen des Mietvertrags.
Fahrzeugausfall
Kann das gebuchte Wohnmobil vor Beginn der Mietzeit beispielsweise aufgrund eines Unfalls, eines technischen Defekts, behördlicher Maßnahmen oder anderer nicht planbarer Umstände nicht bereitgestellt werden, informiert Arni-Womo den Mieter unverzüglich.
Soweit möglich, wird ein hinsichtlich Art und Nutzbarkeit vergleichbares Ersatzfahrzeug angeboten.
Ist kein zumutbares Ersatzfahrzeug verfügbar, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen für die betroffene Buchung werden in diesem Fall zurückerstattet.
Unser Ziel
Sollte ein Fahrzeug unerwartet ausfallen, versuchen wir zunächst, eine möglichst passende Ersatzlösung zu finden. Ist dies nicht möglich, wird die betroffene Buchung entsprechend rückabgewickelt.
Maut und Verkehrsverstöße
Während der Mietzeit entstehende Maut-, Straßenbenutzungs-, Park- und Umweltgebühren sowie Verwarnungs- und Bußgelder und vergleichbare öffentlich-rechtliche Kosten trägt der Mieter.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, sich über die im jeweiligen Reiseland geltenden Regelungen zu informieren und erforderliche Registrierungen oder Zahlungen rechtzeitig vorzunehmen.
Wichtig bei Mautsystemen
Werden Gebühren oder Forderungen erst nach Ende der Mietzeit bekannt, können diese nachträglich dem Mieter zugeordnet und abgerechnet werden.
Bei Reisen in Länder mit elektronischen Mautsystemen ist besonders darauf zu achten, dass das Fahrzeug korrekt registriert und ein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt ist.
Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Anfrage, Buchung und Mietvertrag finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Hinweis zu diesen Mietbedingungen
Diese Seite fasst die wesentlichen Mietbedingungen für unsere Wohnmobile in verständlicher Form zusammen.
Für die konkrete Buchung sind das individuelle Angebot beziehungsweise die Buchungsbestätigung, der abgeschlossene Mietvertrag sowie die jeweiligen Übergabe- und Rückgabeunterlagen maßgeblich.
Individuelle Vereinbarungen und die konkreten Angaben des angenommenen Angebots gehen den allgemeinen Informationen auf dieser Seite vor.
Noch Fragen zur Vermietung?
Weitere Antworten zu Buchung, Fahrzeugnutzung und Reiseplanung finden Sie in unseren FAQ.
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